Denken Sie beim Sparen an Ihren Handwerker!
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes mehrere Maßnahmen verabschiedet, die uns im Handwerk und Ihnen zu Gute kommen.
Grundsätzlich gilt:
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind begünstigt. Die Arbeiten müssen bei Ihnen vor Ort erledigt werden. Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind, können eventuell als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Der Steuerbonus
Maximal 20 Prozent von 6.000 Euro, das heißt 1.200 Euro pro Jahr und pro Haushalt werden für erbrachte Handwerkerleistungen anerkannt. Sie können Arbeitskosten für unsere Dienstleistungen geltend machen. Eine der Voraussetzungen für die Einreichung beim Finanzamt ist die korrekte Rechnungsstellung. Unsere Rechnung können Sie gemeinsam mit dem Überweisungsnachweis direkt beim Finanzamt einreichen und so Ihren Steuerbonus sichern.
Fördermittel auch für Ihre Modernisierungsmaßnahme
Für uns und Sie heißt das, dass diverse Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen noch besser staatlich gefördert werden. Je nach Maßnahme können Fördermittel bei der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), oder im Rahmen der KfW-Programme (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bei der Hausbank beantragt werden.
Wir beraten Sie individuell und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermittel und Steuerboni für Sie realisiert werden können. Fragen Sie uns und schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe:
Professionell ausgeführte Arbeiten an Ihrem Eigenheim
Werterhalt und Wertsteigerung der Immobilie
Steuerbonus und Fördermittel einstreichen
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