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Mietrecht: Wände beim Ausziehen streichen?

In vielen Mietverträgen wird vorgeschrieben, dass der Mieter die Wohnung vor dem Auszug komplett streichen muss. Häufig wird hierfür weiße Farbe vorgegeben.

  • Solche Klauseln im Mietvertrag sind rechtlich nicht wirksam. Der Vermieter kann Sie nicht dazu zwingen alle Räume pauschal zu streichen und auch die Farbe kann er nicht vorgeben.

  • Aus rechtlicher Sicht sind Sie lediglich verpflichtet, die Räume zu streichen, die Sie auch sichtbar abgenutzt haben. Ist die Wandfarbe noch vollkommen in Ordnung und zeigt sie keine Abnutzungserscheinungen, müssen Sie auch nicht streichen.

  • Weiß ist als Farbe am einfachsten und günstigsten. Es sind allerdings auch alle anderen Farben erlaubt, die hell und dezent sind. Das Kriterium lautet hier: Möglichst viele Menschen müssen die Farbe als optisch ansprechend beurteilen.




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